Lockdown #2 ist durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV verordnet. Daher gelten ab 03.11.2020 folgende Schußmaßnahmen für mein Büro:
- Bei der Übergabe der Unterlagen ist auf den Mindestabstand zu achten
- Sie haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Eingweg-Masken liegen vor Ort auf).
- Besprechungen werden vorerst bis 30. November 2020 nur mehr virtuell
Bleiben Sie gesund.