Coronavirus (COVID-19) – Ausgabe 3

Lockdown #2 ist durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV verordnet. Daher gelten ab 03.11.2020 folgende Schußmaßnahmen für mein Büro:

  • Bei der Übergabe der Unterlagen ist auf den Mindestabstand zu achten
  • Sie haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (Eingweg-Masken liegen vor Ort auf).
  • Besprechungen werden vorerst bis 30. November 2020 nur mehr virtuell

Bleiben Sie gesund.